Bischof Albrecht von Straßburg bekundet, dass die zu St. Jakob [25.07.] geschlossenen Einung mit Kurfürst Philipp von der Pfalz, einen Artikel enthält, wonach geistliche Sachen vor geistlichen Gerichten ausgetragen werden sollen. Der Bischof versichert dem Pfalzgrafen nunmehr mit diesem Brief, dass kein geistlicher Richter des Stifts Straßburg den Pfalzgrafen oder die Seinen wegen Angelegenheiten, die Schuld oder Laien betreffen (fur schuld oder umb leysch sachen), beklagen oder darin verhandeln soll. Vielmehr sollen diese Sachen vor den zuständigen Gerichten verhandelt werden, in denen die Beklagten ansässig sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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