Kanzleien des Gesamtreichsministeriums und der Präsidenten des Reichsministerrats (Bestand)
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BArch DB 52
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)
1848 - 1850
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgrund des Gesetzes vom 28. Juni 1848 wählte die Nationalversammlung Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser, der am 15. Juli ein Gesamtreichsministerium berief.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Die Registratur des Ministeriums übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.
Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registratur wurde weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion übernommen.
Die gemäß Prager Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der preußischen Archivverwaltung benutzt werden.
Als eine der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übertragen.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 übernahm das Bundesarchiv die Bestände.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Die Akten der Reichsministerien der Provisorischen Zentralgewalt blieben bis nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ordnung, wie sie von der Bundeskanzleidirektion nach der Übernahme 1849 angelegt worden war. In der vorläufigen Erschließung von 1936 wurde zwar auf die Bestände unter den Betreffakten hingewiesen, eine Trennung der Provenienzen aber nicht vorgenommen.
Die Ordnungsarbeiten gingen von der zeitaufwendigen Rekonstruktion der ursprünglichen Registraturordnung aus. Für diese Maßnahmen konnten die erhaltenen Aktenrepertorien und die Aktenrotuli zugrunde gelegt werden. Bei der Formierung von Aktenbänden wurde die chronologische Einordnung wiederhergestellt. Die unterschiedlich angelegten Registraturen haben einen beachtlichen Umfang und spiegeln in ihrer Vielfalt die Tätigkeit der Provisorischen Zentralgewalt wider. Verluste sind nicht eingetreten. Die verschiedenen Provenienzen wurden aus den umfangreichen Bänden der Bundeskanzleidirektion und aus ihnen die Bestände der Reichsministerien gebildet.
Die Akten des Gesamtreichsministeriums, die aus den Sitzungsprotokollen und Sachakten bestehen, wurden intensiv verzeichnet. Für jede Sitzung wurden die Beilagen zu den Protokollen in die Erschließung aufgenommen und ihre Inhalte genau beschrieben. Dem Bestand angegliedert sind die Eingaben an das Sekretariat des Reichsverwesers, von dem sich Teile im Graf Meranschen Erzherzog-Johann-Archiv im Landesarchiv in Graz befinden.
Inhaltliche Charakterisierung: Sitzungsprotokolle 1848-1849, Sachakten 1848-1850, Eingaben aus dem Sekretariat des Reichsverwesers 1848-1849
Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1986), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB 52/...
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Die Registratur des Ministeriums übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.
Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registratur wurde weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion übernommen.
Die gemäß Prager Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der preußischen Archivverwaltung benutzt werden.
Als eine der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übertragen.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 übernahm das Bundesarchiv die Bestände.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Die Akten der Reichsministerien der Provisorischen Zentralgewalt blieben bis nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ordnung, wie sie von der Bundeskanzleidirektion nach der Übernahme 1849 angelegt worden war. In der vorläufigen Erschließung von 1936 wurde zwar auf die Bestände unter den Betreffakten hingewiesen, eine Trennung der Provenienzen aber nicht vorgenommen.
Die Ordnungsarbeiten gingen von der zeitaufwendigen Rekonstruktion der ursprünglichen Registraturordnung aus. Für diese Maßnahmen konnten die erhaltenen Aktenrepertorien und die Aktenrotuli zugrunde gelegt werden. Bei der Formierung von Aktenbänden wurde die chronologische Einordnung wiederhergestellt. Die unterschiedlich angelegten Registraturen haben einen beachtlichen Umfang und spiegeln in ihrer Vielfalt die Tätigkeit der Provisorischen Zentralgewalt wider. Verluste sind nicht eingetreten. Die verschiedenen Provenienzen wurden aus den umfangreichen Bänden der Bundeskanzleidirektion und aus ihnen die Bestände der Reichsministerien gebildet.
Die Akten des Gesamtreichsministeriums, die aus den Sitzungsprotokollen und Sachakten bestehen, wurden intensiv verzeichnet. Für jede Sitzung wurden die Beilagen zu den Protokollen in die Erschließung aufgenommen und ihre Inhalte genau beschrieben. Dem Bestand angegliedert sind die Eingaben an das Sekretariat des Reichsverwesers, von dem sich Teile im Graf Meranschen Erzherzog-Johann-Archiv im Landesarchiv in Graz befinden.
Inhaltliche Charakterisierung: Sitzungsprotokolle 1848-1849, Sachakten 1848-1850, Eingaben aus dem Sekretariat des Reichsverwesers 1848-1849
Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1986), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB 52/...
Kanzleien des Gesamtreichsministeriums und der Präsidenten des Reichsministerrats (Gesamtreichsministerium), 1848-1849
32 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ