Verbindlichkeit der Landesherrschaft zur Bezahlung der durch die
französische oder westphälische Domänendirektion oder die Schenknehmer der
Domänen veranlassten Advokaturkosten und Prokuraturkosten, Vorgänge über
Akten und Dokumente der Domanialverwaltung aus den Staatsarchiven und
öffentlichen Registraturen, die während der Okkupation in Privathände
geraten sind