Beilegung eines Rechtsstreits zwischen dem Lippischen Drosten Rutger von Hörde und Christoph von Hörde zum Eringerfeld einerseits und Albrecht von Selbach genannt Lohe andererseits wegen eines Kapitals zu 746 Reichstalern und wegen einer geleisteten Bürgschaft des Albrecht von Selbach genannt Lohe für die Witwe Margaretha von Westrum, geborene von und zu der Hees