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Hey, Prof. Dr. Bernd; Archivdirektor (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1961-2005
Der am 5. Mai 1942 in Bielefeld geborene und aufgewachsene Bernd Hey studierte nach dem Abitur an der Universität Münster die Fächer Geschichte, Germanistik, Publizistik, Philosophie und Pädagogik. Er legte beide Staatsexamina ab, war in den 1970er Jahren dann Assistent im Fach Geschichte und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Westfalen-Lippe, Abt. Bielefeld. 1980 wurde Hey an der Universität Bielefeld habilitiert (seit 1984 Professor auf Zeit, seit 1991 apl. Prof.); er wirkte an der dortigen Fakultät für Geschichtswissenschaften. Hauptberuflich war er langjähriger Leiter des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld (1985-2007). In besonderer Weise prägte er den Verein für Westfälische Kirchengeschichte, dessen Vorsitzender er von 1997 bis 2009 war und zu dessen Ehrenmitglied er im Herbst 2010 gewählt wurde. Sein wissenschaftliches Leben widmete er dem sog. "Kirchenkampf" im Nationalsozialismus, überhaupt der Zeitgeschichte, der Regional- und der Landeskirchengeschichte. Landeskirchenarchivdirektor i.R. Prof. Dr. Bernd Hey verstarb am 27. Januar 2011 nach langer Krankheit im Alter von 68 Jahren in Bielefeld. Sein wissenschaftlicher Nachlass, der vor allem seine langjährige nebenamtliche Tätigkeit an der Universität Bielefeld dokumentiert, wurde 2011 ins Landeskirchliche Archiv übernommen und im Jahr 2012 durch die Praktikantin Doris Flesch verzeichnet. Ergänzend zum Nachlass befindet sich ein ähnlich großes Konvolut an Handakten im Landeskirchlichen Archiv (LkA EKvW 22.35).Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.144 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangeli-schen Kirche von Westfalen, Bestand 3.144 Nr. ...".
Form und Inhalt: Der am 5. Mai 1942 in Bielefeld geborene und aufgewachsene Bernd Hey studierte nach dem Abitur an der Universität Münster die Fächer Geschichte, Germanistik, Publizistik, Philosophie und Pädagogik. Er legte beide Staatsexamina ab, war in den 1970er Jahren dann Assistent im Fach Geschichte und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Westfalen-Lippe, Abt. Bielefeld. 1980 wurde Hey an der Universität Bielefeld habilitiert (seit 1984 Professor auf Zeit, seit 1991 apl. Prof.); er wirkte an der dortigen Fakultät für Geschichtswissenschaften. Hauptberuflich war er langjähriger Leiter des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld (1985-2007).
In besonderer Weise prägte er den Verein für Westfälische Kirchengeschichte, dessen Vorsitzender er von 1997 bis 2009 war und zu dessen Ehrenmitglied er im Herbst 2010 gewählt wurde. Sein wissenschaftliches Leben widmete er dem sog. "Kirchenkampf" im Nationalsozialismus, überhaupt der Zeitgeschichte, der Regional- und der Landeskirchengeschichte. Landeskirchenarchivdirektor i.R. Prof. Dr. Bernd Hey verstarb am 27. Januar 2011 nach langer Krankheit im Alter von 68 Jahren in Bielefeld. Sein wissenschaftlicher Nachlass, der vor allem seine langjährige nebenamtliche Tätigkeit an der Universität Bielefeld dokumentiert, wurde 2011 ins Landeskirchliche Archiv übernommen und im Jahr 2012 durch die Praktikantin Doris Flesch verzeichnet. Ergänzend zum Nachlass befindet sich ein ähnlich großes Konvolut an Handakten im Landeskirchlichen Archiv (LkA EKvW 22.35).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.144 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangeli-schen Kirche von Westfalen, Bestand 3.144 Nr. ...".
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.