Fall Schulten gegen Hasenclever
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4-6-5 Joseph Euler, Dienstliches II, 4-6-5-1.0000
4-6-5 Joseph Euler, Dienstliches II Joseph Euler, Dienstliches II
Joseph Euler, Dienstliches II
1820-1838
Enthält: 4-6-5-1.0001: Notariatsurkunde über Gewährung einer Hypothek zu Gunsten Henseler und zu Lasten von W. Schulten (8.1.1820); 4-6-5-1.0002: Notariatsurkunde über Gewährung einer Hypothek zu Gunsten des Handelsmannes Peter Weyland und zu Lasten des Ackermannes Wilhelm Schulten (8.6.1822); 4-6-5-1.0003: Hypothekeneintragungsgesuch zu Gunsten Weylands und zu Lasten Schultens (17.6.1822); 4-6-5-1.0004: Notariatsurkunde über Geldverleih von Henseler an Schulten (3.6.1825); 4-6-5-1.0005: Hypothekeneintragungsgesuch zu Gunsten Henselers und zu Lasten von W. Schulten, dem Weber Gottfried Hasenclever und dessen Ehefrau Anna Catharina Pichelin (22.11.1828); 4-6-5-1.0006: Hypothekeneintragungsgesuch zu Gunsten Henselers und zu Lasten von Johann Wilhelm Schulten, Gottfried Hasenclever und Ehefrau (15.1.1830); 4-6-5-1.0007: Notariatsurkunde. Laut Gerichtsbeschluß sollen Güter aus der Nachlaßmasse verkauft werden um eine Teilung zu ermöglichen. Das Urteil Schulten gegen Hasenclever, sowie Verkaufsverhandlungen und Vollmachten sind angeheftet (21.6.1832); 4-6-5-1.0008: Hypothekenerneuerungsgesuch zu Gunsten Peter Weylands und zu Lasten von Wilhelm Schulten (2.8.1832); 4-6-5-1.0009: Schreiben des Oberprokurators an Joseph Euler. Euler wird vor möglichen Schwierigkeiten bei der Teilungssache Schulten gegen Hasenclever gewarnt. Dies betrifft u.a. die Hypothekenschuld von Hasenclever bei Weyland (19.6.1834); 4-6-5-1.0010: Löschung aller Eintragungen zu Gunsten Henselers und zu Lasten Schultens und Hasenclevers (18.6.1835); 4-6-5-1.0011: Schreiben des Oberprokurators Schnaase an Euler. Peters, bevollmächtigt von Schulten, wird darauf hingewiesen, daß eine Teilung erst nach einer Einigung mit Hasenclever erfolgen kann. Euler wird ermahnt Peters als Hypothekengläubiger zufrieden zu stellen (22.2.1838); 4-6-5-1.0012: Entwurf eines Schreibens von Euler an den Oberprokurator Schnaase. Euler weist auf erhebliche Schwierigkeiten bei der Teilung zwischen Schulte/Peters und Hasenclever hin. Aufgrund von großen Animositäten kam es zu Zwistigkeiten (27.3.1837); 4-6-5-1.0013: Schreiben Eulers an den Oberprokurator Schnaase. Euler begründet, daß er das Geld aus der Teilungsmasse immer noch nicht ausbezahlen konnte, da Peters mit dem angebotenen Betrag nicht einverstanden ist (10.6.1838); 4-6-5-1.0014: Schreiben des Oberprokurators Schnaase an Euler. Schnaase verlangt unverzügliche Beendigung der Auseinandersetzungen mit Peters (15.10.1838); 4-6-5-1.0015: Entwurf eines Rechtfertigungsschreibens von Euler an den Oberprokurator Schnaase. Euler wehrt sich gegen den Vorwurf Peters zu hohe Kosten in Rechnung gestellt zu haben. Anhängend Schreiben Eulers an Notar Vogt. Euler bittet Vogt eine Rechnung über den Verkauf der hypothekenbelasteten Güter einzusenden (30.11.1838); 4-6-5-1.0016: Schreiben des Justizrats Friedrich an Euler. Friedrich fordert, als Bevollmächtigter der Witwe Peters, Euler auf, endlich zu einer Einigung beitragen zu wollen (undat.).
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:52 MEZ