Markgraf Christoph I. von Baden teilt mit, daß sein Landhofmeister einen Streit zwischen Herrn Conrat Fackerdey, Pfarrer zu Bietigheim, einerseits und den Inhabern des markgräflichen Oberhofes daselbst anderseits, dahin entschieden habe, daß die Letzteren dem Pfarrer zu Bietigheim zehntbar seien, daß dagegen die Schäferei des untern Hofes daselbst nicht verpflichtet sei, dem Pfarrer Zehnt zu geben, unbeschadet des Rechts des Pfarrers auf den Zehnt von den Schafen der Knechte auf dieser Schäferei