Berufungssache des Henrich Plate und des Stadtschmieds Johan Schwolle, Kläger ./. Werner Wilckinghoff, Beklagter. Lambrecht Umbgrove schuldete dem Berndt Lohoff 200 Thaler. Die Kläger übernahmen Bürgschaft und mussten bezahlen. Umbgrove erhielt von seinem Vetter Lambrecht Varvick 200 Thaler legiert, verklagte dessen Erbin, die Witwe Peick und erhielt ein Urteil. Die Kläger gepfändeten diese Urteilsforderung. Die Frau des Beklagten ist die Erbin der Witwe Peick, ihrer Mutter. Der Beklagte und seine Frau sollen daher jetzt den Klägern die 200 Thaler zahlen.

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Stadtarchiv Münster
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