Wildgraf Emich bekundet, daß der Streit zwischen ihm und Graf Heinrich von Sp. wegen der Herbergen im Dorf Bergen, das am Ort Ebbenhoge (Ebbenhage) liegt, wie folgt entschieden ist: Am Montag nach Himmelfahrt (15.05.) wird Emich am Ort gen. "Houge" bei Rhaunen (Runam) eidlich erklären, wie oft im Jahr er zu Recht Herberge nehmen kann; vorher wird er dieses Recht nicht wahrnehmen; stirbt er bis dahin, werden seine Söhne als Nachfolger in den Gütern den Eid leisten; gegebenenfalls wird er einen anderen Termin setzen; dann aber kann er das Herbergsrecht wahrnehmen, ungeachtet des Widerspruchs des Grafen Heinrich; dessen Leute sind vielmehr verpflichtet, ihn zu beherbergen wie sonst, ausgenommen ist nur das, was "gevare" und "ankeshu{o}n" genannt wird. Graf Heinrich soll urkundlich bestätigen, daß er Emich bei den Herbergen nicht behindern wird. Kann Heinrich zum Tag nicht erscheinen, sollen seine Burgleute den Eid entgegennehmen. Graf Heinrich wird die Petersleute, die zu den gräflichen Höfen (Nieder-)Wörresbach (Weringespach) und Herrstein (Herre-) gehören, nach dem "underzu{o}ch" genannten Recht beschützen bis zu den Grenzen, die die Schöffen dieser Höfe eidlich festsetzen; darin soll der Wildgraf die Leute nicht behindern. Von den Leuten des Grafen und des Ritters Ruther [von Herrstein], die in der Gerichtsbarkeit von Griebelschied (Grubelscheit) wohnen, wird der Wildgraf keinen Hafer und kein Heu erheben außer dem, was Marschalls- und Zollfutter genannt wird. Fastnachtshühner sollen die Leute des Grafen zahlen, wenn sie keinen Grund für das Gegenteil angeben können. Die in wildgräflichem Land und Gerichtsbarkeit wohnen, sollen zur Landesverteidigung dem Geläut der Glocken und dem "wafengeschreige" folgen, nicht aber zu Plünderung und Verwüstung wider die Gerechtigkeit. Dies hat der Wildgraf eidlich zu erfüllen gelobt. Er kündigt sein Siegel an (1), ebenso das seines Sohnes Hugo, Domherren zu Mainz (Magunt.) (2) und das des Wilhelm Herrn von Heinzenberg (3). Gottfried gen. Raup, der kein Siegel hat, ist mit dem seines Vaters und dem des Wilhelm Herrn von Heinzenberg zufrieden.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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