Ludwig Friedrich Thumb v. Neuburg, württembergischer Erbmarschall, und Friedrich Albrecht Thumb v. Neuburg, Vettern, verzichten auf ihr bisher von Hz. Eberhard (III.) zu Lehen getragenes Haus zu Stuttgart, das Marschallenhaus genannt, zwischen dem fürstlichen Fruchtkasten und der Hunnischen Behausung gelegen, und übergeben es dem Herzog anstelle von 4 000 fl Kapital, die sie wegen des von ihren Eltern zu Lehen getragenen und später an die v. Münchingen gegebenen, halben adeligen Guts Korntal gegen das Haus Württemberg aufzutragen verpflichtet waren. Der Herzog räumt ihnen dagegen 4 000 fl von einem auf der Landschaft stehenden, verzinslichen Kapital als Kammerlehen ein, wofür sie ihm einen Lehensrevers ausgehändigt haben.