Debatte über die Vereinheitlichung des Wasserrechts
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D591010/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1959 >> November
14. November 1959
(O-Ton) Viktor Renner, SPD, Innenminister von Baden-Württemberg: Gliederung des Entwurfs / Zur sinnvollen Verteilung der Unterhaltungs- und Ausbaulasten werden die Gewässer in solche 1. Ordnung und solche 2. Ordnung unterteilt / Laut dem Neckar-Donau-Staatsvertrag zwischen dem Reich und den Ländern Württemberg, Baden und Hessen vom 01.07.1921 soll der deutsche Anteil an der Schiffbarmachung des Hochrheins aus den von den Hochrheinkraftwerken zu entrichtenden Wassernutzungsentgelten finanziert werden / Diese Mittel reichen nicht aus, sind aber weiterhin wichtige Grundlage der Finanzierung / Schutz der Wasservorräte vor Gefahren, insbesondere beim Umgang mit Mineralöl / Schutz der Heilquellen / Generelle Richtlinien für den Umgang mit Wasser / (5'17)
(O-Ton) Alfred Rauch, MdL, CDU, Heidenheim: Das Landesgesetz ist ein Füllungsgesetz zum Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts / Das Gesetz schafft die Voraussetzung zur Errichtung von Rückhalte- und Speicherbecken, um den Katastrophen Hochwasser und Dürre begegnen zu können / Die Gesamtwasserwirtschaft muss der Gesamtheit des Volkes dienen, Einzelinteressen haben zurückzustehen / (3'35)
(O-Ton) Oskar Kalbfell, MdL, SPD, Reutlingen: Der größte Teil industriellen Brauchwassers entstammt dem Oberflächenwasser / Ebenso ein Teil des Trinkwassers / Das macht die Reinhaltung von Flüssen und Seen besonders dringend / Zunehmende Abwässer aus Haushalten und Industrie / Die Selbstreinigungskräfte des Wassers sind überfordert, der natürliche Kreislauf gestört / Gefahr für das Grundwasser durch Ölversickerung und radioaktive Verseuchung / (3'51)
(O-Ton) Hermann Müller, Dr., MdL, FDP/DVP, Schwäbisch Hall: Der Gesetzentwurf hat, über die Bereiche Recht, Verwaltung, Beziehung zwischen dem Land und seinen Körperschaften hinaus, umfassende wirtschaftliche, kulturelle und soziale Bedeutung / Daher muss man die Wünsche und Sorgen der einzelnen Wirtschaftszweige: Landwirtschaft, Industrie, Verkehrswesen, Kommunen, berücksichtigen / Belange des Naturschutzes / Schwerpunkt Reinerhaltung der Gewässer und Abwasserbeseitigung / (2'19)
(O-Ton) Josef (Sepp) Schwarz, MdL, GB/BHE: Die Zunahme der Bevölkerung, nicht zuletzt durch den anhaltenden Strom von Flüchtlingen aus dem Osten, stellt neue Aufgaben auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung / "Je dichter besiedelt und intensiver industrialisiert ein Land ist, desto wichtiger ist die Versorgung mit dem Lebenselement Wasser" / (1'53)
(O-Ton) Alfred Rauch, MdL, CDU, Heidenheim: Das Landesgesetz ist ein Füllungsgesetz zum Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts / Das Gesetz schafft die Voraussetzung zur Errichtung von Rückhalte- und Speicherbecken, um den Katastrophen Hochwasser und Dürre begegnen zu können / Die Gesamtwasserwirtschaft muss der Gesamtheit des Volkes dienen, Einzelinteressen haben zurückzustehen / (3'35)
(O-Ton) Oskar Kalbfell, MdL, SPD, Reutlingen: Der größte Teil industriellen Brauchwassers entstammt dem Oberflächenwasser / Ebenso ein Teil des Trinkwassers / Das macht die Reinhaltung von Flüssen und Seen besonders dringend / Zunehmende Abwässer aus Haushalten und Industrie / Die Selbstreinigungskräfte des Wassers sind überfordert, der natürliche Kreislauf gestört / Gefahr für das Grundwasser durch Ölversickerung und radioaktive Verseuchung / (3'51)
(O-Ton) Hermann Müller, Dr., MdL, FDP/DVP, Schwäbisch Hall: Der Gesetzentwurf hat, über die Bereiche Recht, Verwaltung, Beziehung zwischen dem Land und seinen Körperschaften hinaus, umfassende wirtschaftliche, kulturelle und soziale Bedeutung / Daher muss man die Wünsche und Sorgen der einzelnen Wirtschaftszweige: Landwirtschaft, Industrie, Verkehrswesen, Kommunen, berücksichtigen / Belange des Naturschutzes / Schwerpunkt Reinerhaltung der Gewässer und Abwasserbeseitigung / (2'19)
(O-Ton) Josef (Sepp) Schwarz, MdL, GB/BHE: Die Zunahme der Bevölkerung, nicht zuletzt durch den anhaltenden Strom von Flüchtlingen aus dem Osten, stellt neue Aufgaben auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung / "Je dichter besiedelt und intensiver industrialisiert ein Land ist, desto wichtiger ist die Versorgung mit dem Lebenselement Wasser" / (1'53)
0:18:45; 0'18
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Gesetzgebung: Wasserrecht
Naturschutz
Vertrag: Neckar-Donau-Staatsvertrag von 1921
Wasser: Wasserverschmutzung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ