Wahn AA 0620 (Bestand)
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AA 0620 110.31.01
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.3. Herrschaften >> 1.3.2. N - Z >> 1.3.2.10. Wahn (Eltz-Rübenach)
(888)-1940
Urkunden; Familien- und Verwaltungssachen der Familien von Eltz, von Reiffenberg, Heereman und von Greiffenklau, der Sippe von Lilien; Gütersachen Rübenach, Balduinstein, Wahn, Merheim (Amt Porz), Derkum
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Burg Wahn wurde Ende 1947 von der damaligen Landesarchivverwaltung Nordrhein-Westfalen in Verwahr genommen und im Archivdepot Schloß Gymnich untergebracht. Nach Räumung des Depots wurde es der Kirchenbuchabteilung des Personenstandsarchivs I in Schloß Gracht bei Liblar übergeben. Im August 1954 kam das Archiv als Leihgabe durch Oberstleutnant a. D. Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach in das Staatsarchiv Düsseldorf (Anschrift der Verwaltung Eltz-Rübenach: Wahn/Rheinland, Frankfurter Str. 143; derzeitiger Rechtsnachfolger: Robin Kuno Freiherr von Eltz-Rübenach, 53919 Weilerswist).
Abschrift des Depositalvertrages (vgl. Dienstakten D I 2):
"Zwischen Herrn Oberstleutnant a. D. Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach, Schloß Westerwinkel, Post Herbern, Krs. Lüdinghausen, und dem Staatsarchiv Düsseldorf ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden:
§ 1: Herr Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach übergibt dem Staatsarchiv das z.Zt. in Haus Gracht bei Liblar liegende Archiv des Hauses Wahn als Leihgabe unter Wahrung des Eigentumsrechtes und des jederzeitigen Rückforderungsrechtes.
§ 2: Das Staatsarchiv übernimmt die abgelieferten Archivalien mit der Verfügung, sie sorgfältig und unentgeltlich aufzubewahren. Die Archivalien werden, sobald es möglich ist, neu geordnet. Dem Eigentümer wird Zweitschrift des Verzeichnisses zugestellt werden.
§ 3: Das Archiv verpflichtet sich, Benutzer besonders darauf hinzuweisen, dass Veröffentlichungen und Wiedergaben aus den Urkunden, Versendungen an auswärtige Stellen, Fertigung von Auszügen, Abschriften oder Fotokopien einzelner Stücke der ausdrücklichen Genehmigung des Eigentümers bedürfen.
§ 4: Aus der Übernahme des Archivs erwachsen dem Eigentümer keine Kosten, er wird lediglich bei einer Rückforderung dem Staatsarchiv die Transportkosten für die Rücksendung erstatten.
Gesehen. Doppelt ausgefertigt. Unterschrieben.
Düsseldorf, den 20.7.1954 gez. Oediger
Westerwinkel, den 24. Mai 1954 gez. Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach"
Das Archiv wurde 1955/56 überprüft und teilweise neu verzeichnet, wobei die alte Ordnung zugrundegelegt wurde. Die ehemaligen Abteilungen XII und XIV (Verschiedenes) wurden aufgeteilt. Nach einem Verzeichnis der Archivberatungsstelle wurden Abt. IX-XV überprüft und abgeschrieben, wobei das Fehlen einzelner Stücke vermerkt wurde. Verluste sind namentlich in der Abt. XI (Eltz'sche Lehen) eingetreten.
s.a. F.W. Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Siegburg 1970, S. 368 ff.; Register: vgl. Altfindbuch 110.31.3.
Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Mai 2013.
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Burg Wahn wurde Ende 1947 von der damaligen Landesarchivverwaltung Nordrhein-Westfalen in Verwahr genommen und im Archivdepot Schloß Gymnich untergebracht. Nach Räumung des Depots wurde es der Kirchenbuchabteilung des Personenstandsarchivs I in Schloß Gracht bei Liblar übergeben. Im August 1954 kam das Archiv als Leihgabe durch Oberstleutnant a. D. Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach in das Staatsarchiv Düsseldorf (Anschrift der Verwaltung Eltz-Rübenach: Wahn/Rheinland, Frankfurter Str. 143; derzeitiger Rechtsnachfolger: Robin Kuno Freiherr von Eltz-Rübenach, 53919 Weilerswist).
Abschrift des Depositalvertrages (vgl. Dienstakten D I 2):
"Zwischen Herrn Oberstleutnant a. D. Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach, Schloß Westerwinkel, Post Herbern, Krs. Lüdinghausen, und dem Staatsarchiv Düsseldorf ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden:
§ 1: Herr Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach übergibt dem Staatsarchiv das z.Zt. in Haus Gracht bei Liblar liegende Archiv des Hauses Wahn als Leihgabe unter Wahrung des Eigentumsrechtes und des jederzeitigen Rückforderungsrechtes.
§ 2: Das Staatsarchiv übernimmt die abgelieferten Archivalien mit der Verfügung, sie sorgfältig und unentgeltlich aufzubewahren. Die Archivalien werden, sobald es möglich ist, neu geordnet. Dem Eigentümer wird Zweitschrift des Verzeichnisses zugestellt werden.
§ 3: Das Archiv verpflichtet sich, Benutzer besonders darauf hinzuweisen, dass Veröffentlichungen und Wiedergaben aus den Urkunden, Versendungen an auswärtige Stellen, Fertigung von Auszügen, Abschriften oder Fotokopien einzelner Stücke der ausdrücklichen Genehmigung des Eigentümers bedürfen.
§ 4: Aus der Übernahme des Archivs erwachsen dem Eigentümer keine Kosten, er wird lediglich bei einer Rückforderung dem Staatsarchiv die Transportkosten für die Rücksendung erstatten.
Gesehen. Doppelt ausgefertigt. Unterschrieben.
Düsseldorf, den 20.7.1954 gez. Oediger
Westerwinkel, den 24. Mai 1954 gez. Max Anton Freiherr von Eltz-Rübenach"
Das Archiv wurde 1955/56 überprüft und teilweise neu verzeichnet, wobei die alte Ordnung zugrundegelegt wurde. Die ehemaligen Abteilungen XII und XIV (Verschiedenes) wurden aufgeteilt. Nach einem Verzeichnis der Archivberatungsstelle wurden Abt. IX-XV überprüft und abgeschrieben, wobei das Fehlen einzelner Stücke vermerkt wurde. Verluste sind namentlich in der Abt. XI (Eltz'sche Lehen) eingetreten.
s.a. F.W. Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Siegburg 1970, S. 368 ff.; Register: vgl. Altfindbuch 110.31.3.
Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Mai 2013.
Archivbestand
Deutsch
Der Nachlass des Peter Paul Freiherrn von Eltz-Rübenach (* 1875 Wahn, + 1943 Linz; 1932-1937 Reichsverkehrs- und Reichspostminister) ist über dessen Tochter Marion, verehelichte von Kempis, + 2017, in das Familienarchiv der Herren von Kempis auf Haus Rankenberg in Bornheim bei Bonn gelangt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ