Fragmentarische Akten über geistliche Angelegenheiten (Einzelne Ausfertigungen und Konzepte, größtenteils Abschriften) Enthält: Ordnung des Erzbischofs Konrad von Mainz für die Kirche St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg zur künftigen Vermeidung von Streit über Kollationen von Pfründen 1434; Bestätigung des Privilegs Kaiser Maximilians II. durch Kaiser Rudolf II. für die Antoniter in Rossdorf und Höchst 1594; Papst Paul V. räumt Erzbischof Johann von Mainz für die Dauer von fünf Jahren die alleinige Dispositionsgewalt über Benefizen im Mainzer Jurisdiktionsbereich ein 1609; Papst Paul V. gewährt allen, die in die von Erzbischof Johann von Mainz errichtete Brüderschaft eintreten, einen Ablaß 1612; Statut über die Orte, an denen die Messe gefeiert werden darf, o.D. (16. Jh.); Statut über die Nonnen, o.D. (16. Jh.); Umwandlung und Einrichtung des ehemaligen Klosters Ruhne im Hochstift Schwerin in ein adeliges Damenstift 1584; Streit des Abtes Nicodemus von St. Georgen aus dem Schwarzwald mit dem Herzog von Württemberg, 1578-1584; Angelegenheiten des Klosters Murbach 1601; Angelegenheiten des Schottenklosters in Würzburg 1606; Angelegenheiten der Ostasienmission, darunter Empfang der japanischen Gesandtschaft durch Papst Gregor XIII. am 23. März 1585; Rede des Gesandten, Antwort des Antonius Bucrapalius namens des Papstes; Auszug aus einem Brief des Jesuitenpaters Richard Haller vom 18. Mai 1606 über die japanische und chinesische Mission; Konzept eines Schreibens an Pater Christoph Schlegel wegen des Dekrets rebellium lato gegen die Jesuiten und über die Wiedereinsetzung derselben in den vorherigen Stand 1621