Friedrich Schwarz von Sollern bekundet, dass Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram ihm Erbrecht auf der Mühle des Klosters in Sollern verliehen haben. Er und seine Erben sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Vogtei und Gattergült entrichten. S: Hans Mistelbeck von Lintach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv