Bruder Johann, Abt, und der Konvent des Klosters zu Maulbronn, verleihen zu ewigem Erb- und Zinslehen dem Bürgermeister, Rat und Bürgern gemeinlich zu Heilbronn ihren Hof daselbst, den vorher Lupolt sel., der alte Schultheiß, und seine Erben als Erblehen gehabt und an die Stadt verkauft haben, unter bestimmten, in der Urkunde näher angegebenen Bedingungen.