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Hintergrund des Verfahrens ist eine Schuldforderung des Appellaten dem Appellanten gegenüber. Während der Appellant meint, die Schuld bereits bezahlt zu haben, hatte der Appellat erklärt, das Geld sei für eine andere Schuld bezahlt worden. Berntz habe darüber eine Quittung zu Hause oder er wolle nicht selig wer-189 den. Seiner Antwort wegen, dann wolle er nicht selig werden, war er wegen Beleidigung verurteilt worden. Er hatte dagegen zunächst an Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmund appelliert, sich dann aber an das RKG gewandt, nachdem die Dortmunder erklärt hatten, gegen den Weseler Rat keine Compulsoriales erlassen, sondern das Verfahren nur dann führen zu können, wenn diese die Akten freiwillig einreichen würden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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