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Marti von Schlupfen gibt Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, das Gut zu Schlupfen auf, das er bisher vom Kloster zu Lehen hatte, und verzichtet auf sein bisherige Leiherecht ("Lehenschaft"). Der Abt überläßt ihm aus Gnade für sechs Jahre das Weiherlein, eine Wiese und den Laimacker im Ebenweiler Esch, alles zu dem genannten Gut gehörig, gegen Zins zur Nutzung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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