David Jud der Jüngere, wohnhaft zu Dormitz, verzichtet gegenüber dem Rat der Stadt Nürnberg auf Feuer- und Wohnrecht in einem von seinem Besitzvorgänger dem alten David Jud, auf seiner (nach Baiersdorf lehenbaren) Hofrait neu errichteten Hofkasten, wogegen der Rat ihm den weiteren Gebrauch des Kastens gestattet und die anhängige Rechtsfertigung vor dem Forstgericht erläßt.