Kunz Lenglin, Sitz Hörkers Tochtermann, zu Ellwangen und [NN], denen Herr Martin Vtzlinger, Kustos zu Ellwangen, 50 rheinische Gulden geliehen hat, verpflichten sich, der Küsterei diese 50 Gulden [samt Zinsen an gen. Terminen] zurückzuzahlen und Schaden, der der Küsterei eventuell [durch ihre Säumigkeit] entsteht, wiedergutzumachen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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