Matthias Binder von Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Priester Johann Brack, Kaplan am Altar für die gesprochene Frühmesse in der Neithardtkapelle im Ulmer Münster, den Hof der Frühmesse in Ringingen, den zuvor sein Schwiegervater ("sweher") Johann Schelling bewirtschaftet hat, mit allen Zugehörungen zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Allerdings können er und seine Erben ihr Erbrecht an dem Hof weiterveräußern. Von dem Hof wird er dem Kaplan jedes Jahr 16 Imi Fesen und 16 Imi Hafer, 8 Pfund Heller Heugeld, 120 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Bei Besitzerwechseln steht dem Kaplan von dem abziehenden oder verstorbenen Besitzer eine Weglöse in Höhe von 6 rheinischen Gulden zu und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe. Matthias Binder muss den Hof innerhalb der nächsten fünf Jahre entweder selbst mit seinen Kindern in Besitz nehmen und bewirtschaften oder von einer anderen Person bewirtschaften lassen. Tut er dies nicht, hat er sich den Hof gegen Entrichtung von Weglöse und Handlohn neu verleihen zu lassen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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