1401 März 15 (afftermentag vor St. Gerdruten tag) Hans von Westerstetten, Sohn des verst. Herrn [Friedrich gen.] Schöchen von Westerstetten, verkauft Herrn Görig von Wellenwart, Ritter, um 500 fl rh in Gold Burg und Burgstall Schneckenroden (Sneken Roden) samt Leuten und Gütern, rechtes Reichslehen. Görig von Wellenwart und seine Erben sollen in den nächsten zwei Jahren an der Burg nicht über 40 fl verbauen. Erreicht der A. innerhalb dieses Zeitraums die Belehnung Görigs von Wellenwart oder seiner Erben durch den jeweiligen Römischen König nicht, so werden er oder seine Erben den Kaufpreis und die aufgebrachten Baukosten bis zur Höhe von 40 fl innerhalb 14 Tagen in der Stadt [Schwäb.] Gmünd (Gemind) zurückzahlen. Der A. verspricht, die Ansprüche Dritter auf das Lehen über Jahr und Tag abzuwehren, besonders die seiner im Ausland weilenden Brüder Erhard und Heinrich von Westerstetten. Als zum Einlager in [Schwäb.] Gmünd oder Aalen (Aulun) verpflichtete Bürgen stellt er Heinrich von Westersteten von Westhusen, Hans von Westersteten den Langen, Hans von Westersteten von Altenberg und Fritz Isensmit von Schnaitberg. Sr.: 1) A., 2)-5) die Bürgen Ausf. Perg. - 5 Sg. abg. - Rv.: kauffbrief umb Schnegen-Roden von Hannsen von Wesstersteten, Hanns von Westerstetten hat das Guth Hohen-Rhoden verkauft pro 540 fl ...