Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass durch den Hofmeister und die Hofmeisterin seiner Gemahlin [Margarethe], Ritter Otto von Hirschhorn und Agnes Böcklin [= Agnes von Hirschberg], sowie seinen Kammermeister Eberhard von Gemmingen und seinen Haushofmeister Hans von Emershofen (Emerßhoven) eine Ehe zwischen seinem Organisten Arnold Schlick (Arnolt Schlicken) und Barbara Strupler (Barbell Struplerin) von Urach, "unser lieben sonn dienerin", beredet worden ist. Arnold soll ihr als Heiratsgut und Ehesteuer 94 Gulden auf einem Haus [zu Heidelberg] in der "Simonis Gassen", 20 Gulden auf einer Fleischschranne, die er von seinem Vater geerbt hat, sowie sein Haus am Burgweg, das er erworben und "etwas gebessert" hat und das auf 200 Gulden geschätzt wird, einbringen. Es folgen Bestimmungen zum Tod und Erbgang der Eheleute, zum Witwenstuhl und zur Wiederverheiratung Barbaras, zum Nutzungsrecht der Witwe an den von Arnolds Vater herrührenden Erbgütern, zum Anfall der Güter Barbaras an Arnold im Falle ihres Todes sowie zu Güterfolge und Erbrecht nach Gewohnheit der Stadt Heidelberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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