Heinrich Landgraf zu Hessen belehnt als Vormund seiner vettern Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder und Landgrafen zu Hessen, seinen neven Bernhard VII. zur Lippe mit Schloss und Stadt Blomberg, so wie dieser bereits von dem Vater und dem Bruder des Ausstellers belehnt worden war und regelt detailliert die Modalitäten (s.o. zu 1449 X 21).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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