Heinrich Landgraf zu Hessen belehnt als Vormund seiner vettern
Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder und Landgrafen zu Hessen, seinen neven
Bernhard VII. zur Lippe mit Schloss und Stadt Blomberg, so wie dieser
bereits von dem Vater und dem Bruder des Ausstellers belehnt worden war und
regelt detailliert die Modalitäten (s.o. zu 1449 X 21).