Erstattung der Abschoss- und Abzugsgelder.- Allgemeines, Band 1
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XX. HA, Rep. 5, Nr. 710
XX. HA, Rep. 5, Tit. 6 Nr. 143
XX. HA, Rep. 5 Kriegs- und Domänenkammer zu Königsberg
Kriegs- und Domänenkammer zu Königsberg >> 02 Innere Angelegenheiten >> 02.02 Finanz- und Steuerangelegenheiten
(1679, 1682, 1703, 1723 - 1727) 1718 - 1720, 1730 - 1755, 1763, 1775 - 1809
Enthält u. a.:
- Vorschriften zum Umgang mit Vermögen von auswandernden Untertanen und außer Landes gehenden Erbschaften und Vermächtnissen, (Zirkularreskript), 01. August 17873 (Druckschrift)
- Deklaration wegen des verschiedenen Patrimonialgerichtsobrigkeiten und Magistraten in den königlichen Landen, besonders in der Kur- und Neumark zukommenden Abschoss- und Abzugsrechts, 15. Oktober 1787 (Druckschrift)
- Edikt wegen der Abschoss- und Abzugssachen in den Provinzen Süd- und Neuostpreußen, 30. Dezember 1797 (Druckschrift in Deutsch und Polnisch)
- Verordnung über die Befreiung der unmittelbaren Staatsdiener vom Abfahrtsgeld bei Veränderung ihres Wohnsitzes innerhalb des Landes, 08. September 1804 (Druckschrift)
- Verordnung über die Aufhebung des Anfalls des Heergerätes, der Gerade und Riftel an den Fiskus, 21. Juni 1805 (Druckschrift)
- Verordnung "daß kein Dominium befugt seyn soll, von dem, der königlichen Invaliden-Casse gerichtlich zugesprochenem Vermögen eines desertirten Soldaten oder Cantonisten den sonst üblichen Abzug, und von den ihr zugesprochenen, demselben zufallenden Erbschaften den sonst üblichen Abschoß zu nehmen", 17. Oktober 1805 (Druckschrift).
- Vorschriften zum Umgang mit Vermögen von auswandernden Untertanen und außer Landes gehenden Erbschaften und Vermächtnissen, (Zirkularreskript), 01. August 17873 (Druckschrift)
- Deklaration wegen des verschiedenen Patrimonialgerichtsobrigkeiten und Magistraten in den königlichen Landen, besonders in der Kur- und Neumark zukommenden Abschoss- und Abzugsrechts, 15. Oktober 1787 (Druckschrift)
- Edikt wegen der Abschoss- und Abzugssachen in den Provinzen Süd- und Neuostpreußen, 30. Dezember 1797 (Druckschrift in Deutsch und Polnisch)
- Verordnung über die Befreiung der unmittelbaren Staatsdiener vom Abfahrtsgeld bei Veränderung ihres Wohnsitzes innerhalb des Landes, 08. September 1804 (Druckschrift)
- Verordnung über die Aufhebung des Anfalls des Heergerätes, der Gerade und Riftel an den Fiskus, 21. Juni 1805 (Druckschrift)
- Verordnung "daß kein Dominium befugt seyn soll, von dem, der königlichen Invaliden-Casse gerichtlich zugesprochenem Vermögen eines desertirten Soldaten oder Cantonisten den sonst üblichen Abzug, und von den ihr zugesprochenen, demselben zufallenden Erbschaften den sonst üblichen Abschoß zu nehmen", 17. Oktober 1805 (Druckschrift).
292 Blatt
Archivale
Zum Teil in polnischer Sprache.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:32 MESZ
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