Lutz Herter aus Geisingen, wegen verbotenen Waidwerks im Zwiefalter Forst vom Forstmeister Hans Schwaiger festgenommen, jedoch auf Vertrag mit der Auflage wieder freigel., 3 1/2 fl zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, ohne Erlaubnis zeitlebens dort nicht mehr zu jagen, und stellt zur Sicherheit Wolf Herter von Tigerfeld als Bürgen, der bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit 20 fl verfalllen sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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