Vor dem Notar Henricus Dethmar erscheinen Eifgen von Wylich und Abt Petrus Sibenius mit prior und supprior. Eifgen hat ihr alhier vor der abteyen neben der grosser steinern trappen gelegenes hauss mit allem Zubehör und allen Rechten am 20. Februar 1622 an Abt und Gotteshaus freiwillig übergeben und wiederholt jetzt diese Übertragung. Der Abt nimmt die Schenkung mit Dank an und verspricht Eifgen, das Haus in nottiger reparation zu halten und sie ihr Leben lang darin wohnen zu lassen, auch für ihren Unterhalt zu sorgen: alle wochen ein brodt und ein mick, jahrlichs anderthalb ahem convents hier und ein viertel schantzen neben dem abfall im garten, item viertzig pfundt verckens fleisch und funffzig pfundt groenn fleisch, dannoch alle vier hochzeitstage die conventual portion ahn gemuess, fleisch und wein. Bei Krankheit soll ihre Portion verbessert werden. Der Abt nimmt ihr auch die Steuern ab und will für ihr Begräbnis sorgen, in der Münsterkirche neben dem weyhekessell zur rechten seiten des eingangs. - Zeugen: Anthonius Sieben, dero rechten licentiat, und Jägers, vicarius zu Anradt.