Berufungssache des Mathias Schulte Holthaus und des Engelbert Borchman, Provisoren der Kirche in Angelmodde, Kläger ./. Henrich Huge, Prokurator am Offizialatgericht. Der Domdechant Arnold von Büren hatte von dem ihm zuständigen Erbe Niehoff in Angelmodde eine Weide an Henrich Modersohn verpachtet. Dieser trieb darauf 4 Rinder. Die Kläger haben die Tiere wegen einer Forderung an Niehoff pfänden lassen. In der Angelegenheit ist der Beklagte für den Domdechanten tätig geworden und anscheinend mit den Klägern aneinandergeraten, die ihn wegen Beleidigung belangen.