Der Dompropst Franz Ludwig Faust von Stromberg, der Domdekan Johann Hartmann von Rosenbach und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg bekennen: Ihr Präsenzmeister Nikolaus Bayer hat mehrere Weinberge in der Gemarkung Eibelstadt, die dem Kloster St. Stephan in Würzburg zinspflichtig sind, gekauft. Bei den Käufen wurde der übliche Handlohn an das Kloster entrichtet. Da die Weinberge aber nun in geistlichen Besitz gekommen sind, haben die Äbte des Klosters St. Stephan Benedikt [Gerhard] und dann dessen Nachfolger Eucharius [Weiner] einen Ausgleich für den dem Kloster dadurch entgehenden Handlohn gefordert. Daher verpflichtet sich das Domstift nun, dem Kloster St. Stephan zusätzlich zu den ihm von den Weinbergen zustehenden jährlichen Abgaben alle zwölf Jahre 6 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 28 Schilling gerechnet, für den entgangenen Handlohn zu bezahlen. Diese Regelung gilt, solange sich die Weinberge im Besitz des Domstifts oder seines Präsenzamtes befinden. Kommen sie wieder in bürgerliche Hand, dann muss in Veränderungsfällen der übliche Handlohn entrichtet werden. Aussteller: Domstift Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan