Extrajudizial-Akten zwischen der Witwe Barbara Freifrau von Seinsheim und den Testamentsexekutoren ihres Ehemanns einerseits, sodann Georg Ludwig Freiherr von Seinsheim d.J. als Universal-Fideikommiss-Erben andererseits, betreffend 1.) das Wittum der Witwe und andere derselben verschaffte Legate; 2.) 20.000 fl. ihres Widerfalls und darüber geschehene Novation und verbürgte Versicherung; 3.) die dagegen von dem besagten Erben und den von Marktbreit angebrachten Exzeptionen (Teil I)