Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Überlingen, von Kaiser Friedrich III. (in einer wörtlich inserierten Urkunde vom 12.02.1493) beauftragt, eine Appellation des Abts zu Königsbronn gegen ein wider ihn und sein Gotteshaus und für Ernst Ungelter erlassenes Urteil des Stadtgerichts zu Reutlingen in einer Streitsache wegen eines Brühls zu Reutlingen zu rechtlichem Austrag zu bringen, verhören die Parteien und setzen einen weiteren Rechtstag an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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