Baudirektion (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 422
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Finanzen, Landwirtschaft und Forst >> Zentrale Bauverwaltung
1714-1903
Inhalt und Bewertung
Unterlagen zu staatlichen Bauvorhaben (auch kirchliche Gebäude und Universitäten) in ganz Baden; Stadtplanung der Residenzstadt Karlsruhe; Badeanlagen in Baden-Baden und Badenweiler
Behördengeschichte: Das staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt. Die staatliche Hochbauverwaltung wurde dreistufig aufgebaut. An der Spitze stand der Oberbaudirektor in Karlsruhe, der zugleich das nachgeordnete Bauamt Karlsruhe leitete und Mitglied des Staatswirtschafts- und Domänendepartements war. Auf der Ebene der Kreise (im damaligen Wortsinn) wurden Kreisbaumeister eingesetzt. Diesen untergeordnet wurden Distriktsbaumeister, die auf der Ebene der Bezirksämter das staatliche Hochbauwesen leiteten, wobei ein Distrikt mehrere Bezirksämter umfassen konnte. Diese Organisationsstruktur wurde in den Folgejahren mehrfach geändert. Im Jahr 1812 wurde eine neue Zentralstelle geschaffen, die Baukommission, der der Oberbaudirektor angehörte. Seit 1814 war der Oberbaudirektor Leiter dieser Kommission. 1819 wurde die Baukommission zu einer eigenständigen Behörde ausgebaut, der Direktion des Landbauwesens. Diese erhielt im Jahr 1820 die Bezeichnung Baudirektion. Ihr Leiter wurde Friedrich Weinbrenner. Auf der nachgeordneten Ebene wurden 1820 zwei Oberbauinspektoren bzw. Kreisbaumeister (je einer für die südliche und für die nördliche Landeshälfte mit Sitz in Freiburg und Karlsruhe) berufen, denen Bezirksbauinspektoren bzw. Bezirksbaumeister in den einzelnen Kreisen unterstellt waren. Bereits im Jahr 1835 wurden die beiden Mittelbehörden in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und durch eine zentrale Bauinspektion mit Sitz in Karlsruhe ersetzt (s. Bestand 423 im Generallandesarchiv). Diese neue Bauinspektion, die der Baudirektion als Zentralmittelstelle untergeordnet war, hatte die Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der ihr nachgeordneten Bezirksbauinspektionen zu äußern; seit 1849 prüfte sie außerdem die Kostenvoranschläge der Bezirksbauinspektionen über Bauunterhaltungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden. Die "Verordnung über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der Baupolizei" vom 15. Juni 1859 bekräftigte zunächst den dreistufigen Aufbau der staatlichen Hochbauverwaltung aus Baudirektion, Oberbauinspektion und Bezirksbauinspektionen. Doch schon im Jahr 1864 wurde die Oberbauinspektion aufgehoben und damit der dreistufige Verwaltungsaufbau aufgegeben. Ihre Aufgaben gingen auf die Baudirektion über. Im Folgejahr wurden die Baubezirke neu eingeteilt. Durch Verordnung vom 27. November 1902 wurde auch die Baudirektion aufgehoben. Die Leitung des staatlichen Hochbauwesens wurde seither unmittelbar durch das Bad. Finanzministerium und eine bei ihm angesiedelte Ministerialbaukommission wahrgenommen. Auf der Bezirksebene blieb es bei den Bezirksbauinspektionen, aus denen 1921 die Bezirksbauämter (nach 1945 Hochbauämter) wurden. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg ging die Verwaltung des staatlichen Hochbauwesens auf der mittleren Stufe auf die Oberfinanzdirektionen über.
Überlieferungsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes gelangten überwiegend im Jahr 1934 durch eine Einlieferung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums ins Generallandesarchiv und wurden in den Jahren 1959/60 durch ein Findbuch erschlossen. Weitere kleinere Zugänge folgten, zuletzt im Jahr 1998 durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Im Jahr 2023 wurde das Findbuch konvertiert. Im Zuge der Redakionsarbeiten wurden kleinere Fehler korrigiert und Gruppentitelaufnahmen aufgelöst. Die Gesamtstruktur des Findmittels blieb dabei erhalten. Im Lauf vieler Jahrzehnte wurden zahlreiche überformatige Planbeilagen den Akten entnommen und zunächst dem Bestand G Baupläne zugewiesen. Später wurde dazu übergegangen, aus konservatorischen Gründen entnommene Pläne unter Beibehaltung der Signaturen der jeweiligen Akten separat zu lagern, um die für die Interpretation der Pläne wichtige Verzahnung zu den Akten besser zu gewährleisten. Diese Pläne blieben dabei aber unverzeichnet. Im Zuge der Konversion des Findmittels wurden diese separierten, beim Bestand 422 abgelegten Pläne einzeln verzeichnet und den Titelaufnahmen der Akten zugeordnet. Karlsruhe, im März 2024 Dr. Martin Stingl (Behördengeschichte in enger Anlehnung an Karl Stiefel: Baden 1648-1952, Band II, Karlsruhe 2001, S. 1361-1363)
Unterlagen zu staatlichen Bauvorhaben (auch kirchliche Gebäude und Universitäten) in ganz Baden; Stadtplanung der Residenzstadt Karlsruhe; Badeanlagen in Baden-Baden und Badenweiler
Behördengeschichte: Das staatliche Bauwesen im Großherzogtum Baden wurde durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 dem Staatswirtschafts- und Domänendepartement im Finanzministerium unterstellt. Die staatliche Hochbauverwaltung wurde dreistufig aufgebaut. An der Spitze stand der Oberbaudirektor in Karlsruhe, der zugleich das nachgeordnete Bauamt Karlsruhe leitete und Mitglied des Staatswirtschafts- und Domänendepartements war. Auf der Ebene der Kreise (im damaligen Wortsinn) wurden Kreisbaumeister eingesetzt. Diesen untergeordnet wurden Distriktsbaumeister, die auf der Ebene der Bezirksämter das staatliche Hochbauwesen leiteten, wobei ein Distrikt mehrere Bezirksämter umfassen konnte. Diese Organisationsstruktur wurde in den Folgejahren mehrfach geändert. Im Jahr 1812 wurde eine neue Zentralstelle geschaffen, die Baukommission, der der Oberbaudirektor angehörte. Seit 1814 war der Oberbaudirektor Leiter dieser Kommission. 1819 wurde die Baukommission zu einer eigenständigen Behörde ausgebaut, der Direktion des Landbauwesens. Diese erhielt im Jahr 1820 die Bezeichnung Baudirektion. Ihr Leiter wurde Friedrich Weinbrenner. Auf der nachgeordneten Ebene wurden 1820 zwei Oberbauinspektoren bzw. Kreisbaumeister (je einer für die südliche und für die nördliche Landeshälfte mit Sitz in Freiburg und Karlsruhe) berufen, denen Bezirksbauinspektoren bzw. Bezirksbaumeister in den einzelnen Kreisen unterstellt waren. Bereits im Jahr 1835 wurden die beiden Mittelbehörden in Freiburg und Karlsruhe aufgehoben und durch eine zentrale Bauinspektion mit Sitz in Karlsruhe ersetzt (s. Bestand 423 im Generallandesarchiv). Diese neue Bauinspektion, die der Baudirektion als Zentralmittelstelle untergeordnet war, hatte die Aufgabe, sich in Gutachten zu den Berichten der ihr nachgeordneten Bezirksbauinspektionen zu äußern; seit 1849 prüfte sie außerdem die Kostenvoranschläge der Bezirksbauinspektionen über Bauunterhaltungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden. Die "Verordnung über die organischen Einrichtungen zur Besorgung des dem Staate und den Gemeinden, anderen Körperschaften und Stiftungen obliegenden Hochbauwesens sowie zur Besorgung des technischen Teils der Baupolizei" vom 15. Juni 1859 bekräftigte zunächst den dreistufigen Aufbau der staatlichen Hochbauverwaltung aus Baudirektion, Oberbauinspektion und Bezirksbauinspektionen. Doch schon im Jahr 1864 wurde die Oberbauinspektion aufgehoben und damit der dreistufige Verwaltungsaufbau aufgegeben. Ihre Aufgaben gingen auf die Baudirektion über. Im Folgejahr wurden die Baubezirke neu eingeteilt. Durch Verordnung vom 27. November 1902 wurde auch die Baudirektion aufgehoben. Die Leitung des staatlichen Hochbauwesens wurde seither unmittelbar durch das Bad. Finanzministerium und eine bei ihm angesiedelte Ministerialbaukommission wahrgenommen. Auf der Bezirksebene blieb es bei den Bezirksbauinspektionen, aus denen 1921 die Bezirksbauämter (nach 1945 Hochbauämter) wurden. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg ging die Verwaltung des staatlichen Hochbauwesens auf der mittleren Stufe auf die Oberfinanzdirektionen über.
Überlieferungsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes gelangten überwiegend im Jahr 1934 durch eine Einlieferung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums ins Generallandesarchiv und wurden in den Jahren 1959/60 durch ein Findbuch erschlossen. Weitere kleinere Zugänge folgten, zuletzt im Jahr 1998 durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Im Jahr 2023 wurde das Findbuch konvertiert. Im Zuge der Redakionsarbeiten wurden kleinere Fehler korrigiert und Gruppentitelaufnahmen aufgelöst. Die Gesamtstruktur des Findmittels blieb dabei erhalten. Im Lauf vieler Jahrzehnte wurden zahlreiche überformatige Planbeilagen den Akten entnommen und zunächst dem Bestand G Baupläne zugewiesen. Später wurde dazu übergegangen, aus konservatorischen Gründen entnommene Pläne unter Beibehaltung der Signaturen der jeweiligen Akten separat zu lagern, um die für die Interpretation der Pläne wichtige Verzahnung zu den Akten besser zu gewährleisten. Diese Pläne blieben dabei aber unverzeichnet. Im Zuge der Konversion des Findmittels wurden diese separierten, beim Bestand 422 abgelegten Pläne einzeln verzeichnet und den Titelaufnahmen der Akten zugeordnet. Karlsruhe, im März 2024 Dr. Martin Stingl (Behördengeschichte in enger Anlehnung an Karl Stiefel: Baden 1648-1952, Band II, Karlsruhe 2001, S. 1361-1363)
2149 Archivalieneinheiten (Nr. 1-2133)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:03 AM CEST