Abt Oswald [II.] und der Konvent des Klosters Metten überlassen aufgrund der ihnen vom Rentmeister zu Straubing verkündigten Verordnung des Herzogs Albrecht [V.] von Bayern vom 25. Oktober 1556 über die Prälatensteuer und der [inserierten] Anlehens- und Verpfändungsbewilligung desselben vom 14. Dezember 1556 [Nr. 119] an Wolf Hofmeister zu Loham und Wildenforst, Bürger zu Deggendorf, seine Frau und Kinder leibgedingsweise Zehntanteile aus etlichen Äckern zu Otzing, Eisenstorf und Pielweichs um 600 Gulden.;. S1: Abt Oswald [II.] von Metten; S2: Konvent zu Metten

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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