Vergleichsvertrag zwischen Abt Urban von Kloster Ochsenhausen und Abt Balthasar von Rot durch Vermittlung der Schiedsrichter Karl Brantz, Erbtruchsessischen Rat und Obervogt, für Ochsenhausen und Hieronymus Brandenburger, Dr. der Rechte, Bürgermeister der Stadt Biberach, für Rot über folgende Punkte: Holzschlag zu Berkheim, Illerbach und Aichenberg, Regelung einer Forderung Ochsenhausens an Rot wegen widerrechtlich gefällter 16 Eichen, Wasserbenützung des Hans Reblin und Balthasar Wiest zu Berkheim, Bestrafung einiger Rotischen Untertanen durch Ochsenhausen, Trieb und Tratt auf dem Mühlmahd bei Zell, Freizügigkeit der Untertanen beim Besuch der Wirtschaften und der Bäcker, Anerkennung des von der Gemeinde Unteropfingen benützten Bodens des Andreas Kirchenmayer von Bonlanden, das bei Aichenberg neuerbaute Rotische Siechenhaus, Trieb und Tratt zwischen Berkheim und Aichenberg im "unsinnigen Winkel", Ausstellung von Wässerungsreversen für Ochsenhausische Untertanen zu Tannheim. Nach Erledigung dieser von Abt Urban vorgelegten Streitpunkte werden die Beschwerden des Klosters Rot geregelt: Der den Rotischen Untertanen zu Oberopfingen durch Erbauung eines Hauses daselbst angerichtete Schaden, das Besitzerrecht über das Schmiedehaus daselbst, die Ochsenhausische Wirtschaft zu Berkheim, die Bestrafung der Leibeigenen des Klosters Rot zu Bonlanden wegen Verheiratung ohne Erlaubnis, das überschreiten des vorgeschriebenen Triebweges der Gemeinde Aichenberg durch Leute von Ochsenhausen, die Sonderrechte, die sich Caspar Kürner zu Mettenberg hinsichtlich der Schweineweide und des Hirtengelds anmaßt, der Triebweg derer von Oberzeil über das Gebiet der Gemeinden Mettenberg und Unterzeil, Trieb und Tratt des Bauern zu Schelleneigen und Wirtes zu Graben, Trieb und Tratt der Rotischen Untertanen zu Halden über die Äcker des Hans Straub, Gerichtsammanns zu Tannheim, Tausch eines Triebwegs der Rotischen Bauern zu Halden mit 2 Ochsenhausischen Untertanen. Siegler: Die beiden Äbte und 2 Schiedsleute, die alle unterschreiben. Geschehen zu Aitrach. Orig. Perg., 4 S. anh., 2 in Blech- 2 in Holzkapseln gut erh. Dabei: Derselbe Vertrag auf Papier, gültig bis zur Ausstellung des pergamentenen Originalvertrags.Unterschrieben von den Obengenannten und mit ihrer Petschaft versehen. Orig. Perg.-16. Blatt. Ferner: Vertragsentwurf, Konzept vom 18. Oktober1608 - Papier 7 Blatt.