Kurfürst Philipp von der Pfalz bestallt Wolf Blum (Bluemen), Bürger zu Frankfurt, zu seinem Diener und nimmt ihn in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, Wolf gleich seinen anderen Dienern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und Wolf dem nachkommen will. Dienst und Schirm sollen bis auf Widerruf gelten. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms für Wolf und seine Habe an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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