Erzbischof Siegfried von Köln an den Abt und den Propst von Werden
und den Dekan von Bochum (Bucheym): Sie soll-en die Äbtissin Berta von Essen
auf den 9. November vor dem Domdekan, den Propst von St. Gereon und den
Chorbis-chof des Domes laden und ihr folgende Anklageschrift überreichen:
Berta sei 1. vor mehr als 10 Jahren durch genannte päpstliche Richter auf
Antrag der Pröpstin Megtildis von Essen mit dem großen Bann belegt worden
(pro contumacia manifesta); 2. desgl. durch andere genannte päpstliche
Richter (pro re iudicata); 3. sei sie durch den Offizial der Kölner Kurie
auf Antrag des + Abts von Hamborn und dessen Konvents wegen gewaltsamer
Beraubung dieses Klosters mit dem großen Bann belegt worden; 4. desgl. durch
einen genannten päpstlichen Richter, weil sie sich der Providierung des
Wennemar von Nünning (Nunninch) in der Essener Kirche widersetzt habe; 5.
habe sie unt-er Missachtung der Exkommunikation am Gottesdienst
teilg-enommen; 6. habe sie innerhalb der Immunität des Stifts den Marschall
seines Vorgängers [Engelberts II.] Rubert töten lassen; 7. habe sie den
Ritter Hermann von Eickenscheidt (Ekenscheyt) töten lassen; 8. habe sie die
Güt-er der Essener Kirche verschleudert und verschleudere sie noch; 9. sie
habe sich von dem Betrüger, der in Neuss (Nussye) als Kaiser auftrat und
dafür verbrannt wurde, Urkunden ausstellen lassen und diese auch benutzt;
10. habe sie, vom Geist der Rebellion gegen die Kölner Mutterkirche
ergriffen, deren Befestigungen zerstören, ihre Güter verwüsten und
Untertanen töten lassen, indem sie zugleich die Feinde der kölnischen Kirche
aufreizte und sich mit ihnen verbündete; 11. habe sie sogar ihre Hände nach
der weltlichen Gerichtsbarkeit in der Stadt Essen, ihrer Umgebung und in
verschiedenen Teilen Westfal-ens ausgestreckt, die seit Menschengedenken
(presertim ratione ducatus Westfalie) der Kölner Kirche zustehen, und über
Leben und Tod gerichtet. - Als Transfix hängt ein 12. Artikel an:
uneingedenk ihres Geschlechts habe sie sich männliche Obliegenheiten
angemaßt (investituras ecclesiarum et curas animarum conferendo) und mit
Klerikern unerlaubte Verträge geschlossen, die den Verd-acht der Simonie
erweckten. Datum feria quarta post festum beati Gereonis a.d.
1289.