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Erzbischof Siegfried von Köln an den Abt und den Propst von Werden und den Dekan von Bochum (Bucheym): Sie soll-en die Äbtissin Berta von Essen auf den 9. November vor dem Domdekan, den Propst von St. Gereon und den Chorbis-chof des Domes laden und ihr folgende Anklageschrift überreichen: Berta sei 1. vor mehr als 10 Jahren durch genannte päpstliche Richter auf Antrag der Pröpstin Megtildis von Essen mit dem großen Bann belegt worden (pro contumacia manifesta); 2. desgl. durch andere genannte päpstliche Richter (pro re iudicata); 3. sei sie durch den Offizial der Kölner Kurie auf Antrag des + Abts von Hamborn und dessen Konvents wegen gewaltsamer Beraubung dieses Klosters mit dem großen Bann belegt worden; 4. desgl. durch einen genannten päpstlichen Richter, weil sie sich der Providierung des Wennemar von Nünning (Nunninch) in der Essener Kirche widersetzt habe; 5. habe sie unt-er Missachtung der Exkommunikation am Gottesdienst teilg-enommen; 6. habe sie innerhalb der Immunität des Stifts den Marschall seines Vorgängers [Engelberts II.] Rubert töten lassen; 7. habe sie den Ritter Hermann von Eickenscheidt (Ekenscheyt) töten lassen; 8. habe sie die Güt-er der Essener Kirche verschleudert und verschleudere sie noch; 9. sie habe sich von dem Betrüger, der in Neuss (Nussye) als Kaiser auftrat und dafür verbrannt wurde, Urkunden ausstellen lassen und diese auch benutzt; 10. habe sie, vom Geist der Rebellion gegen die Kölner Mutterkirche ergriffen, deren Befestigungen zerstören, ihre Güter verwüsten und Untertanen töten lassen, indem sie zugleich die Feinde der kölnischen Kirche aufreizte und sich mit ihnen verbündete; 11. habe sie sogar ihre Hände nach der weltlichen Gerichtsbarkeit in der Stadt Essen, ihrer Umgebung und in verschiedenen Teilen Westfal-ens ausgestreckt, die seit Menschengedenken (presertim ratione ducatus Westfalie) der Kölner Kirche zustehen, und über Leben und Tod gerichtet. - Als Transfix hängt ein 12. Artikel an: uneingedenk ihres Geschlechts habe sie sich männliche Obliegenheiten angemaßt (investituras ecclesiarum et curas animarum conferendo) und mit Klerikern unerlaubte Verträge geschlossen, die den Verd-acht der Simonie erweckten. Datum feria quarta post festum beati Gereonis a.d. 1289.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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