Hzgl. Domänenfiskus entschädigt die Ansprüche der Gemeinde Neuenhain an die Besitzer einzelner Parzellen des vormaligen Gutes der Antoniter zu Höchst in Neuenhain auf Stellung und Unterhaltung des Faßelviehs mit einer Abfindungssumme von 4200 fl.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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