Graf Friedrich von Moers macht bekannt, daß er von dem Abt Johann von Spiegelberg Burg und Schloß Friemersheim mit den Pachthöfen Borg und Friemersheim samt allen Rechten und Zubehör empfangen hat, doch sollen Bernd von Asburg, seine Erben und Nachkommen diejenigen Lehen und Güter behalten, die sie von dem + Abt Heinrich von Wildenberg empfangen haben und die zum Hof Borg gehören. Friedrich verpflichtet sich gegenüber dem Abt zur regelmäßigen Zahlung der Renten und Zinse, die dieser seit alters von der Herrschaft Friemersheim gehabt hat. Es handelt sich um jährlich 114 Malter Weizen, 70 Malter Hafer Uerdinger Maß und 26 Mark zu Uerdingen gängigen Gelds. Er verpflichtet sich zur Zahlung aller weiteren Gülten und Renten. Er wird dafür sorgen, daß die geschworenen Deken des Abts diese Gülten und Renten anmahnen und pfänden können, wie das von alters Brauch war. Falls sich jemand von dem Deken nicht pfänden lassen will, soll der Graf seine Knechte und Boten schicken, die dann die Pfändung vornehmen. Wenn sich jemand wegen der Pfändung beklagt, daß ihm Unrecht geschehe, dann sollen diese Leute vom Grafen bzw. seinen Nachfolgern darüber belehrt werden. Sollte es geschehen, daß die Herrschaft Friemersheim von jemand eingelöst wird, der dazu berechtigt ist, sollen der Graf oder seine Erben das Lehen aufgeben. Es siegelt der Aussteller. Datum ... in vigilia Mathei apostoli.