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Bitte der Kommunen Echterdingen und Waldenbuch um die Erlaubnis, erstere jährliche zwei Vieh- und Krämermärkte am Freitag vor Fastnacht und Donnerstag nach Allerheiligen und letztere außer ihrem berechtigten Vieh- und Krämermarkt noch einen weiteren am Donnerstag nach Michaelis abhalten zu dürfen (Stuttgart, Echterdingen, Waldenbuch)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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