. Anna Maria Elisabeth Manera, geb. Dollhof, Witwe des + Johann Peter Stephan Manera namens ihrer Kinder, dann auch Margaretha Francisca Mainone, geb. Manera, Peter Stephan Abundius Manera, Bingen gegen Pfalz-zweibrückische Regierung, Martin Brachetti (+), dann dessen Söhne Peter Stephan Brachetti im eigenen Namen und als Vormund, Stephan Heinrich, Carl, Anton Jacob Brachetti, Jacob Puricelli, Ehemann der Maria Catharina, geb. Brachetti, Meisenheim, (Paulo Schmidt, Advokat, Bingen)
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. Anna Maria Elisabeth Manera, geb. Dollhof, Witwe des + Johann Peter Stephan Manera namens ihrer Kinder, dann auch Margaretha Francisca Mainone, geb. Manera, Peter Stephan Abundius Manera, Bingen gegen Pfalz-zweibrückische Regierung, Martin Brachetti (+), dann dessen Söhne Peter Stephan Brachetti im eigenen Namen und als Vormund, Stephan Heinrich, Carl, Anton Jacob Brachetti, Jacob Puricelli, Ehemann der Maria Catharina, geb. Brachetti, Meisenheim, (Paulo Schmidt, Advokat, Bingen)
1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
Qaud. 11: Testament (1758),
Laufzeit: 1758, 1764-1792
Quad. 17 (= Nr. 3232): vorinstanzliche Akten (ab 1760),
Quad. 24: Totenschein (1790),
Quad. 32, 33, 35: Deservitenrechnungen (1790),
Quad. 34: Reisekostenrechnung (1790),
in Quad. 36, 42: RKG-Urteile (1790, 1791)
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass das Vermächtnis der + Anna Catharina Vacano, Großtante der kl. Kinder Manera, Tante der bekl. Brachetti und Puricelli, von den Universalerben Brachetti und Puricelli in der vollen Höhe von 3000 Gulden ausbezahlt werden muss und dass die Einreden der Bekl., die Erblasserin habe jedem der drei maneraschen Kinder 1000 Gulden vermacht, eines der Kinder sei aber bereits verstorben, daher erstrecke sich der Vermächtnisanspruch der Kl. nur auf 2000 Gulden, unbeachtlich bleibt, dass vielmehr die Vermächtnisansprüche der überlebenden Kinder um je 500 Gulden anwachsen müssen, dann Anspruch gegen die palz-zweibrückische Regierung, die RKG-Urteile vom 21. Juni 1790, 2. März und 11. April 1791 zu vollstrecken
Laufzeit: 1758, 1764-1792
Quad. 17 (= Nr. 3232): vorinstanzliche Akten (ab 1760),
Quad. 24: Totenschein (1790),
Quad. 32, 33, 35: Deservitenrechnungen (1790),
Quad. 34: Reisekostenrechnung (1790),
in Quad. 36, 42: RKG-Urteile (1790, 1791)
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Feststellung der Tatsache, dass das Vermächtnis der + Anna Catharina Vacano, Großtante der kl. Kinder Manera, Tante der bekl. Brachetti und Puricelli, von den Universalerben Brachetti und Puricelli in der vollen Höhe von 3000 Gulden ausbezahlt werden muss und dass die Einreden der Bekl., die Erblasserin habe jedem der drei maneraschen Kinder 1000 Gulden vermacht, eines der Kinder sei aber bereits verstorben, daher erstrecke sich der Vermächtnisanspruch der Kl. nur auf 2000 Gulden, unbeachtlich bleibt, dass vielmehr die Vermächtnisansprüche der überlebenden Kinder um je 500 Gulden anwachsen müssen, dann Anspruch gegen die palz-zweibrückische Regierung, die RKG-Urteile vom 21. Juni 1790, 2. März und 11. April 1791 zu vollstrecken
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ
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- . Anna Maria Elisabeth Manera, geb. Dollhof, Witwe des + Johann Peter Stephan Manera namens ihrer Kinder, dann auch Margaretha Francisca Mainone, geb. Manera, Peter Stephan Abundius Manera, Bingen gegen Pfalz-zweibrückische Regierung, Martin Brachetti (+), dann dessen Söhne Peter Stephan Brachetti im eigenen Namen und als Vormund, Stephan Heinrich, Carl, Anton Jacob Brachetti, Jacob Puricelli, Ehemann der Maria Catharina, geb. Brachetti, Meisenheim, (Paulo Schmidt, Advokat, Bingen) (Serie)