Abt Konrad zu Hl. Kreuz in Werde vidimiert die Urkunde König Ludwig d. Bayern vom 2. Februar 1325, mit der dieser dem Deutschen Orden das Dorfgericht zu Lauterbach übergibt (s. Regest Nr. 1149 / 1*): [Kg. Ludwig überträgt aufgrund vergangener und gegenwärtiger Dienste des von seinen Vorgängern, den Kaisern und Königen, gestifteten Ordens der Brüder vom Deutschen Haus dem Haus zu Wörth sein Dorfgericht zu Lauterbach mit allen zugehörigen Rechten und Nutzen, wie er und seine Vorfahren es innehatten, behält seinen jetzigen und künftigen Amtleuten, Viztumen, Vögten und Richtern die Gerichtsbarkeit über die Fälle vor, die an das Leben gehen, überträgt den Empfängern die Gerichtsbarkeit über alle auf ihren Gütern Ansässigen, die sy mitt tur vnd mitt tor besliezzent, ausgenommen die Gerichtsbarkeit seiner Amtleute in den todeswürdigen Fällen, spricht das Gut der in diesen Fällen Gerichteten den Empfängern zu, befreit sie von den jährlich zu leistenden 32 Pfennigen und 14 metzen Hafer von den Forsten auf dem Hof zu Lauterbach und gebietet allen seinen Amtleuten, die Empfänger darin nicht zu beeinträchtigen, sondern zu schützen. Geben [...] ze Muenchen an dem Liechtmeßtage 1325, r.a. 111.]
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Abt Konrad zu Hl. Kreuz in Werde vidimiert die Urkunde König Ludwig d. Bayern vom 2. Februar 1325, mit der dieser dem Deutschen Orden das Dorfgericht zu Lauterbach übergibt (s. Regest Nr. 1149 / 1*): [Kg. Ludwig überträgt aufgrund vergangener und gegenwärtiger Dienste des von seinen Vorgängern, den Kaisern und Königen, gestifteten Ordens der Brüder vom Deutschen Haus dem Haus zu Wörth sein Dorfgericht zu Lauterbach mit allen zugehörigen Rechten und Nutzen, wie er und seine Vorfahren es innehatten, behält seinen jetzigen und künftigen Amtleuten, Viztumen, Vögten und Richtern die Gerichtsbarkeit über die Fälle vor, die an das Leben gehen, überträgt den Empfängern die Gerichtsbarkeit über alle auf ihren Gütern Ansässigen, die sy mitt tur vnd mitt tor besliezzent, ausgenommen die Gerichtsbarkeit seiner Amtleute in den todeswürdigen Fällen, spricht das Gut der in diesen Fällen Gerichteten den Empfängern zu, befreit sie von den jährlich zu leistenden 32 Pfennigen und 14 metzen Hafer von den Forsten auf dem Hof zu Lauterbach und gebietet allen seinen Amtleuten, die Empfänger darin nicht zu beeinträchtigen, sondern zu schützen. Geben [...] ze Muenchen an dem Liechtmeßtage 1325, r.a. 111.]
Ritterorden, Urkunden 1149/1
Zusatzklassifikation: Vidimus
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 3a. Kommende (Donau-) Wörth
1466 Juli 12
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Donauwörth
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: 1.) Ausf. = KLS 293 a.?; 2.) Abschrift Pap.
Unternummer: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: 1.) Ausf. = KLS 293 a.?; 2.) Abschrift Pap.
Ludwig IV. "der Bayer" (Kaiser)
Konrad (Abt des Klosters Hl. Kreuz zu Donauwörth)
Donauwörth (Lkr. Donau-Ries), Hl. Kreuz
Lauterbach (Gde. Buttenwiesen, Lkr. Dillingen a. d. Donau)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:51 MESZ
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