Papst Nikolaus IV. überträgt dem Bischof und dem Kantor von Basel die Regelung eines Mißstands in der Diözese Konstanz, betreffend die Zehnten einiger Kollegiat- und Pfarrkirchen, die bisher zwischen dem Konstanzer Bischof einerseits und den Prälaten und Klerikern besagter Kirchen andererseits derart geteilt waren, dass drei Jahre lang die Kirchen und im vierten Jahr der Bischof die Zehnten bezog. Pastoralis officii debitum

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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