Papst Hadrian II. nimmt auf Bitten des Abts Adalgar das Kloster Corvey mit allen seinen gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen, von der gegenwärtig laufenden sechsten Indiktion an, in seinen Schutz und gewährt ihm das Recht der freien Abtswahl in der Weise, dass die Mönche befugt sein sollen, den nach Adalgards Tod einstimmig Erwählten, sogleich auch als Abt einzusetzen und diese Befugnis auch für alle späteren Zeiten besitzen sollen, so dass niemand ihnen einen Fremden oder Auswärtigen aufdrängen dürfe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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