Vollmacht auf Hans von Wurmb, welcher wegen Kurfürst Moritz [von Sachsen] an der Erbhuldigung in der Ober- und Niedergrafschaft Katzenelnbogen, Grafschaft Diez, Herrschaft Eppstein und anderen Orten mehr in Hessen die Erbverbrüderung hat nehmen sollen

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Sächsisches Staatsarchiv
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