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Graf Ulrich von Helfenstein und die Stadt Ulm vergleichen sich über die Irrungen und Späne wegen 1) des Triebs und Tratts der Einwohner zu Nellingen, Merklingen und Aufhausen; 2) des Zehnten im "Berenlow" und auf Lauxen Barthlome Acker; 3) des Wassers auf der Mühle zu Ditzenbach; 4) der Mäder im "Eisen- und Berenlow"; 5) der Leibeigenschaft des Fritz Bernegker und der Margretha Kestler von Merklingen; 6) der ulmischen Bauern zu Deckhingen (Deggingen) 1528 März 14 (Samstag nach Reminiscere), beglaubigte Abschrift der Kanzlei Ulm vom 14. Oktober 1783

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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