Schriften zur Geschichte und zur Verfassung Pommerns und Rügens
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Hs 0581
HSII.274
01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
Handschriften >> 07. 01.02.01.07. Landesverfassung und -verwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung
um 1700
1. Promemoria (Denkschrift) Pommern betreffend.- 2. Promemoria wegen der Insel Rügen.- 3. Promemoria wegen der Privilegien der Landgerichte auf Rügen.- 4. Georg Adolph Caroc, Methodischer und umbständlicher Bericht vom jetzigen Staat, von der Beschaffenheit der jetzigen Verfassung des schwedischen Pommernlandes und des Fürstentums Rügen, Greifswald 1708.- 5. Verschiedene Aufsätze zum Status und rechtlichen Grundlage Pommerns.- 6. Soliloquiun (Selbstgespräch) betreffend den pommerschen Staat.- 7. Status Pomerania. Qualis scilicet principibus Illustrst. Memor. fuerit, e legibus, Recesssibus ac Constitutionibus Provinciallibus actis publicis adjectis hinc in de annotationibus quibusdam Juridico - Politicis reprasentatus ac delineatus a. D. W.- 8. Bernhard Tessin, Statu Pomeranie pracipue de juribus ordinum.- 9. Beifällige Gedanken über den jetzigen Zustand der pommerschen Ritterschaft betreffend, welche, und waß bewandten Umbständen nach, hiebey Consilii seyn möchte, fernerer reiffern Erwegung zugleich übergeben werden.- 10. Specimen Intrductionis in Notitiam Pomerania Suecia hijus von Daniel Benjamin Starck.- 11. Beschreibung der Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg, wie dieselbe ungefähr befunden anno 1650 (mit Skizze).- 12 Festlegung der Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg 1591.- 13. Beschreibung der Landesgrenze zwischen Pommern und Mecklenburg, soweit diese aus Verträgen und Akternmaterial angezeigt werden.- 14. Beschreibung der Grenze zwischen Vorpommern und der Mark Brandenburg vom Galenbecker See aus.- 15. Grenzrezeß zwischen Schweden und Brandenburg, 1698, 1699.- 16. Auszug aus: Anonymi, des Rentmeisters Zeumers repraesentation des pommerschen Staats de 1659.- 17. Promemoria zum Status von Pommern.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:30 MEZ