Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Zwangseinhebung des von Ferdinand von Hundt zu Brannenburg dem St.-Magdalena-Gotteshaus auf der Biber geschuldeten Giltausstandes durch das vom Herrschaftsgericht Falkenstein beauftragte Pfleggericht Aibling
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Zwangseinhebung des von Ferdinand von Hundt zu Brannenburg dem St.-Magdalena-Gotteshaus auf der Biber geschuldeten Giltausstandes durch das vom Herrschaftsgericht Falkenstein beauftragte Pfleggericht Aibling