Appellationis Auseinandersetzung um die Nutzung von Äckern in Schlatkow
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0398
Rep. 29, Nr. 529
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
(1663-1696) 23.03.1696-25.11.1696
Kläger: (2) Leutnant Daniel Hauschild (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Universität zu Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Christoph Hercules (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 23.03. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.03. legt der Kl. am 25.05. seine Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vor. Im Jahre 1663 hat der Vater des Kl.s Tobias Hauschild einen Vertrag über 20 Jahre mit den Bekl. geschlossen zum Austausch von Hufen in Schlatkow und Zetelvitz. Die Zettelvitzer Hufen hatten zum Loitzer Tischgut gehört und waren pfandweise auf Tobias Hauschild gekommen. Er verspricht der Universität Ersatz, falls sie ihm während des Austauschvertrages weggenommen werden sollten. 1683 wird der Vertrag stillschweigend verlängert. Als die Reduktionskommission 1690 die Zettelvitzer Hufen reduziert, protestiert die Universität nicht dagegen, sondern fordert vor dem Hofgericht die Rückgabe des Landes in Schlatkow. Dieses weist den Kl. zur Rückgabe der Hufen an und fordert die Bekl. auf, ihm die Meliorationskosten zu ersetzen. Dagegen ergreift der Kl. restitutio in integrum, schließlich Appellation. Er erklärt, daß die vereinbarten 20 Jahre, für die die Rückgabe der Hufen galt, abgelaufen sind und er sich deshalb an diesen Teil des Vertrages nicht gebunden fühle und daß die Universität die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nicht ausgeschöpft habe. Er bittet daher, den Rücktausch der Hufen zu verhindern und ihm seinen Besitz zu bestätigen. Am 17.07. fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanz an, am 20.10. gehen diese ein. Am selben Tag bitten die Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 23.10. auf den 25.11.1696 ansetzt. Am 05.07.1701 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.10. legt der Kl. weitere Beweise für seine Forderungen vor. Am 17.10.1701 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts. Am 18.11. und 30.12.1701 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen seiner Rechtsmittel, die ihm am 19.11.1701 und 02.01.1702 gewährt werden. Am 13.02.1702 legt der Kl. neue Beweise für seine Forderungen vor , am 22.10.1703 bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 21.01.1704 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1694 2. Pommersches Hofgericht 1694-1696 3. Tribunal 1696-1701 4. Tribunal 1701-1704
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 31.10.1694, 27.11. und 21.12.1695; vom Greifswalder Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 28.12.1695; Vertrag zwischen Tobias Hauschildt und der Universität über den Austausch von Hufen vom 10.11.1663; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 16.09.1696; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Anthon; Rationes decidendi des Hofgerichts; Mandate der Liquidationskommission vom 19.10.1696 und 13.09.1697; Schreiben des Dr. Hercules an Dr. Anthon vom 27.11.1701; Schreiben des Eb. Bertram in Loitz an Pächter Lemcke zu Zettelvitz vom 02.11.1696
Beklagter: Universität zu Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Christoph Hercules (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 23.03. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 26.03. legt der Kl. am 25.05. seine Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vor. Im Jahre 1663 hat der Vater des Kl.s Tobias Hauschild einen Vertrag über 20 Jahre mit den Bekl. geschlossen zum Austausch von Hufen in Schlatkow und Zetelvitz. Die Zettelvitzer Hufen hatten zum Loitzer Tischgut gehört und waren pfandweise auf Tobias Hauschild gekommen. Er verspricht der Universität Ersatz, falls sie ihm während des Austauschvertrages weggenommen werden sollten. 1683 wird der Vertrag stillschweigend verlängert. Als die Reduktionskommission 1690 die Zettelvitzer Hufen reduziert, protestiert die Universität nicht dagegen, sondern fordert vor dem Hofgericht die Rückgabe des Landes in Schlatkow. Dieses weist den Kl. zur Rückgabe der Hufen an und fordert die Bekl. auf, ihm die Meliorationskosten zu ersetzen. Dagegen ergreift der Kl. restitutio in integrum, schließlich Appellation. Er erklärt, daß die vereinbarten 20 Jahre, für die die Rückgabe der Hufen galt, abgelaufen sind und er sich deshalb an diesen Teil des Vertrages nicht gebunden fühle und daß die Universität die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nicht ausgeschöpft habe. Er bittet daher, den Rücktausch der Hufen zu verhindern und ihm seinen Besitz zu bestätigen. Am 17.07. fordert das Tribunal die Akten der Vorinstanz an, am 20.10. gehen diese ein. Am selben Tag bitten die Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 23.10. auf den 25.11.1696 ansetzt. Am 05.07.1701 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 03.10. legt der Kl. weitere Beweise für seine Forderungen vor. Am 17.10.1701 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts. Am 18.11. und 30.12.1701 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen seiner Rechtsmittel, die ihm am 19.11.1701 und 02.01.1702 gewährt werden. Am 13.02.1702 legt der Kl. neue Beweise für seine Forderungen vor , am 22.10.1703 bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 21.01.1704 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1694 2. Pommersches Hofgericht 1694-1696 3. Tribunal 1696-1701 4. Tribunal 1701-1704
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 31.10.1694, 27.11. und 21.12.1695; vom Greifswalder Notar Georg Pfennigsdorf aufgenommene Appellation vom 28.12.1695; Vertrag zwischen Tobias Hauschildt und der Universität über den Austausch von Hufen vom 10.11.1663; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 16.09.1696; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Anthon; Rationes decidendi des Hofgerichts; Mandate der Liquidationskommission vom 19.10.1696 und 13.09.1697; Schreiben des Dr. Hercules an Dr. Anthon vom 27.11.1701; Schreiben des Eb. Bertram in Loitz an Pächter Lemcke zu Zettelvitz vom 02.11.1696
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ