Hans Schmid zu Rohr und seine Frau Agnes bestätigen, dass sie für eine jährliche Gült von sieben Schilling Münchner Pfennig von Propst Peter und dem Konvent von Rohr ein Baurecht auf der Wiese bei der Mixmühle (Münichsmül) erhalten haben. S: Hans Erbelspeck, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv