Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Guntersblum: Herman am Ende und seine Ehefrau Margreth verkaufen der Pfarrkirche zu Guntterßblomen für zehn Pfund h Oppenheimer Währung zehn ß h O...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.15 Guntersblum
1483 Juli 13
Leiningen, Grafschaft
Original-Pergament, Siegel des Junker Symon Lifert fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff sant Margrethen tag der heiligen junffrauwen a.d. dusent vierhundert achtzig und dru
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Guntersblum: Herman am Ende und seine Ehefrau Margreth verkaufen der Pfarrkirche zu Guntterßblomen für zehn Pfund h Oppenheimer Währung zehn ß h Oppenheimer Währung Wiederkaufszins, fällig auf Martini oder binnen 14 Tagen, und verlegen zu Unterpfand vor Schultheiß und Schöffen daselbst folgende freieigene Güter: 1 1/2 Morgen in der Stüchelgewanden (A. Junker Heinrich zum Jungen und Niclashen Vichtel); zwei Morgen im Imßheymmer grunde (A. Contz Mulher und Junker Heinrich zum Jungen); 1 1/2 Morgen. inn der Saselbach (A. Herr Jacob Becker und Becker Henichin); zwei Moren ußwerters, stoßen in die Saselbach (A. Clas Liderbach und Herbortshen). Wiederkauf jeweils vor Georgi gestattet. Geschehen vor Junker Hans v. Flomborn gen. Partenheimer, Junker Symon Lifert, Junker Heinrich zum Jungen, Hen Pluger, Schultheiß, Hen Smeltz, Hen Beres, Symon Bop, Petter Becker, Junghen Pluger, Contz Fasant, Schöffen
ZB 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.