Graf Hermann Georg v. Limburg zu Styrum und seine Ehefrau Maria verpachten an Johann Matenhoff und Frau Grete auf Lebenszeit den Matenhof mit Haus, Hof sowie Öl- und Walkmühle gegen Zahlung einer Pacht von 7 Gulden, 4 Hühnern sowie freiem Mahlrecht auf der Ölmühle unter Vorbehalt des Fischteichs.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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